cobra Adress PLUS FAQ

Die neuen Datenschutz-Funktionen

von Marketing am 14.11.18

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird dadurch deutlich stärker reguliert und sanktioniert. Mit dem neuen Release cobra CRM 2018 wurden datenschutzrelevante Funktionalitäten integriert, mit denen cobra-Kunden die neue EU-DSGVO rechtskonform umsetzen und einhalten können.

Von der EU-DSGVO sind Unternehmen in und auch ausserhalb der EU betroffen − also auch Schweizer Unternehmen, wenn sie beispielsweise ihre Dienstleistungen oder Produkte in der Europäischen Union anbieten. Lesen Sie dazu unseren Blogbeitrag «Was Sie als Schweizer Unternehmen über die EU-DSGVO wissen sollten».

Ignorieren sollten Sie die EU-DSGVO auf keinen Fall, denn wer den gesetzlichen Vorgaben nicht nachkommt, dem drohen maximale Bussgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des zuletzt weltweit erzielten Jahresumsatzes.

In der Schweiz ansässigen Unternehmen empfiehlt es sich daher, in einem ersten Schritt zu prüfen, inwiefern sie von der EU-DSGVO betroffen sind. Im Artikel «EU-DSGVO – Was Schweizer Unternehmen jetzt beachten müssen» der netzwoche finden Sie weitere Informationen dazu.

 
Die Basis

Personenbezogene Daten müssen gekennzeichnet und konfiguriert werden. Im Rechtekonzept wird geregelt, wer im Unternehmen die Daten verarbeiten darf.

Recht auf Auskunft

Mit cobra 2018 DATENSCHUT-ready können Sie dem Recht auf Auskunft schnell und systematisch entsprechen und die Personenbezogenen Daten auf Knopfdruck ausgeben.

Recht auf Löschung

Zur Löschung vorgesehener Datensätze können sofort gelöscht werden

Weitergabe von Daten

Mit cobra Adress PLUS kann protokolliert werden wer wann Daten weitergeleitet hat und was das Ziel dieser Weiterleitung ist.

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Weitere Informationen erhalten Sie im nachstehenden Dokument:

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